Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 20.10.2025 06:38
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz