Abfallrecht; Informationen zum Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Leistungsdetails

Stand: 17.09.2025 16:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz