Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Leistungsdetails

Stand: 23.09.2025 11:44
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz