Abfallgebühren; Zahlung

Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

Leistungsdetails

Stand: 03.07.2025 11:54
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz